Angriffe auf Parteirepräsentanten
Berlin: (hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17250) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16849). Danach wurden mit Stand vom 30. Januar 2020 im vierten Quartal vergangenen Jahres 202 Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der AfD in 87 Fällen betroffen, Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 42 Fällen sowie Vertreter der CDU und der SPD in jeweils 23 Fällen. In 15 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der Linken betroffen sowie in jeweils zwei Fällen Vertreter der CSU und der FDP.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im vierten Quartal vergangenen Jahres 112 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden. Davon waren in 62 Fällen die AfD betroffen, in zwölf Fällen die CDU, in neun Fällen die Grünen, in acht Fällen Die Linke, in sieben Fällen die SPD, in fünf Fällen die FPD und in zwei Fällen die CSU.