Verhaftung eines Kooperationsanwalts
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist am 19. September 2019 telefonisch sowohl durch den Beauftragten für Rechts- und Konsularwesen, legale Migration und Rückkehrfragen im Auswärtigen Amt sowie durch die Referatsleiterin der Arbeitsgruppe M4 des Bundesinnenministeriums über die Verhaftung eines türkischen Kooperationsanwalts der Deutschen Botschaft in Ankara informiert worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/16811) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16076) hervorgeht, erhielt das Auswärtige Amt am 17. September 2019 davon Kenntnis, das Bundesinnenministerium am 19. September 2019.