Offene Fragen zu Kooperationsanwalt
Berlin: (hib/AHE) Das Ermittlungsverfahren gegen einen Kooperationsanwalt der Deutschen Botschaft in Ankara in der Türkei dauert an. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/16825) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt (19/15916), setzt sie sich für eine zügige Aufklärung der Vorwürfe und die Aufhebung der Untersuchungshaft ein. „Zu Umständen, die derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen türkischer Strafverfolgungsbehörden sind, kann die Bundesregierung zum Schutz der Person und mit Blick auf das laufende Verfahren keine Stellung nehmen.“
Die Bundesregierung bemühe sich intensiv um Aufklärung, welche Fälle von Asylanfragen von einer Beschlagnahme im Zusammenhang mit der Festnahme des Anwalts höchst wahrscheinlich umfasst sind. Es sei davon auszugehen, dass die türkischen Ermittlungsbehörden von den Anfragen Kenntnis erlangt haben, mit denen der Kooperationsanwalt zum Zeitpunkt seiner Festnahme betraut war und die er noch nicht beantwortet hatte. Derzeit müsse man davon ausgehen, dass zum Zeitpunkt der Festnahme noch 59 offene Asylanfragen zur Bearbeitung bei Yilmaz S. lagen. Im Laufe der Überprüfung habe sich die zunächst genannte Zahl von 47 Anfragen um zwölf weitere erhöht.