Vergabe von „Golden Visa“
Berlin: (hib/STO) Die Vergabe sogenannter „Golden Visa“ beziehungsweise „Golden Passports“ durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17051) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16613). Darin schrieb die Fraktion, dass „Golden Visa“ Zugang zu langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen oder Staatsbürgerschaften in EU-Ländern ermöglichten. Voraussetzung sei die Bereitstellung von Investitionen durch die Antragsteller in entsprechenden Programmen der jeweiligen EU-Länder. Der Handel mit diesen „Aufenthaltstiteln für Wohlhabende“ werde inzwischen in 13 EU-Ländern praktiziert.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, hat sie Kenntnis von der Vergabe von „Golden Visa“ beziehungsweise „Golden Passports“ durch EU-Mitgliedstaaten. Die durch die „Golden Visa/Golden Passports“ aufgeworfenen Fragen von Transparenz seien Gegenstand einer durch die EU-Kommission eingesetzten Expertengruppe, „die im Spannungsfeld staatlicher Zuständigkeit und Eigenverantwortung bei Fragen der Staatsangehörigkeit und der Erteilung nationaler Visa sowie Aufenthaltstitel und der grundstrukturellen Verfasstheit der Europäischen Union agiert“.
Die Bundesregierung begrüßt den Angaben zufolge die Einsetzung dieser Expertengruppe sowie den Ansatz, „entsprechende Programme kritisch zu hinterfragen“. Fragen der inneren Sicherheit der Mitgliedstaaten durch „Citizenship by Investment“-Programme seien Gegenstand der Beratungen der Expertengruppe. Die Mitgliedstaaten könnten durch einen verbesserten Informationsaustausch und ein vermehrtes Abfragen von Datenbanken und Rastern Sicherheitsüberprüfungen der Antragsteller intensivieren.
Die „Citizenship und Residency by Investment“-Programme bewegen sich laut Antwort in einem „grundsätzlichen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten“: Einerseits sei es der Kernbereich der Zuständigkeit eines jeden Mitgliedstaates, zu bestimmen, wen er als staatsangehörig betrachtet. „Andererseits werden mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates auch Rechtsstellungen der Europäischen Union vermittelt, vor allem Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit“, heißt es in der Vorlage weiter. Ein Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaates erlaube es dem Inhaber, frei im Schengenraum zu reisen. Das Thema sei auch Gegenstand der Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe Visa, in der die Bundesregierung vertreten ist.
Ziel der eingesetzten Expertengruppe sei es unter anderem, einen hohen Sicherheitsstandard im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu gewähren, schreibt die Bundesregierung ferner. Dies solle durch ein vermehrtes Abfragen von Datenbanken und einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten vor der Einreise von Investoren mit „Golden Visa/Golden Passports“ geschehen. So würden der Unionsbürgerschaft und der Freizügigkeit widersprechende Kontrollen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vermieden.
Die Expertengruppe hat laut Bundesregierung im Jahr 2019 in vier Sitzungen gemeinsame Leitlinien der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerflucht und Korruption sowie in Bezug auf die Abfrage von Sicherheitssystemen entwickelt. Diese Leitlinien sollten „im Jahr 2020 finalisiert und Maßnahmen zur Umsetzung angestoßen werden“.