Missbrauch von Fahndungsausschreibung
Berlin: (hib/STO) Um einen „Missbrauch des Systems roter Fahndungsausschreibungen der IKPO“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/17048) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16605). Darin schrieb die Fraktion, dass das „durch die internationale kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO) - Interpol - geschaffene System von Fahndungsausschreibungen“ dazu bestimmt sei, die internationale polizeiliche Kooperation zu fördern. Dies geschehe durch das Teilen straftatbezogener Informationen unter den Polizeibehörden ihrer Mitgliedsstaaten.
Das Europäische Parlament und andere Regierungs- sowie Nichtregierungsorganisationen hätten jedoch eine „Tendenz zur Instrumentalisierung der Ausschreibungen für die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten aus der Zivilbevölkerung und kritischen Journalisten festgestellt“, heißt es in der Vorlage weiter. Meist geschehe dies „mittels der roten Ausschreibung oder Rotecke, welche Polizeivollzugsdienste weltweit auf Ersuchen eines Staates auffordert, eine geflüchtete Person aufgrund eines nicht vollzogenen nationalen Haftbefehls ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen“.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, ist es ihr „ein wichtiges Anliegen, dass der internationale Fahndungsverkehr nicht zur Verfolgung aus politischen Gründen instrumentalisiert wird“. Artikel 3 der IKPO-Statuten verbiete ausdrücklich die missbräuchliche Nutzung der Interpol-Instrumente zu politischen Zwecken. Das Interpol-Generalsekretariat habe eine Vielzahl von Vorkehrungen getroffen, um derartigen Missbrauch zu verhindern. Grundsätzlich seien der Umsetzung internationaler Fahndungsersuchen vielfältige Prüfmechanismen vorgeschaltet; einerseits vom Interpol-Generalsekretariat selbst, andererseits durch die ersuchten Nationalen Zentralbüros im Rahmen der nationalen Gesetzgebung.
Weiter schreibt die Bundesregierung, dass „die dargestellten Regularien und die in den letzten Jahren stetig verfeinerten Prüfmechanismen“ aus ihrer Sicht ein ausreichendes Instrumentarium zur Vermeidung von zu Unrecht gestellten Personenfahndungsersuchen darstellten. Gänzlich ausschließen lasse sich der Missbrauch des Interpol-Fahndungsystems allerdings trotz verfeinerter Prüfmechanismen systembedingt nicht. Im Rahmen seiner „stets intensiven Prüfung“ habe das Bundeskriminalamt in Fällen, denen besondere Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung zukommt, „zuvor die Bewilligung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) / Bundesamt für Justiz (BfJ) und des Auswärtigen Amtes (AA) einzuholen“.