Linke: Kostenbeitrag im SGB VIII streichen
Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Linksfraktion sollen Jugendliche in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien nicht mehr an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vor. Ebenso soll bei jungen Volljährigen in stationärer Unterbringung deren eigenes Vermögen nicht länger herangezogen werden. Die derzeit bestehenden Regelungen erschwere es jungen Menschen, die auf die besondere Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien und somit über schlechtere Startchancen ins Erwachsenenleben verfügten, finanzielle Rücklagen zu bilden. So müssten junge Menschen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien gemäß Paragraf 94 SGB VIII bis zu 75 Prozent ihres bereinigten Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abführen. Dies mindere den Anreiz, eine Berufsausbildung auf- oder einen Schülerjob anzunehmen. Zudem führten die Regelungen zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern.
Die Linksfraktion verweist zudem darauf, dass der Paragraf 94 SGB VIII in den Bundesländern insbesondere bezüglich der Öffnungsklausel, auf Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, nicht einheitlich umgesetzt werde. Dies sei angesichts des Verfassungsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfassungsrechtlich problematisch.