Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
Berlin: (hib/STO) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) prüfen alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17026) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16601) hervor.