Änderung Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Berlin: (hib/ROL) Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (19/17067) vorgelegt. Die vorgeschlagene Neufassung sieht vor, dass von nun an in der Folge alle vier Jahre eine Evaluation stattfinden soll. Die Evaluationen ab dem Jahr 2024 sollen jeweils nicht länger als ein Jahr dauern, so dass der Bericht dem Deutschen Bundestag mit einer Bewertung durch die Bundesregierung jeweils spätestens zum 1. Februar des Folgejahres zuzuleiten ist.
Den Vorschlag legt die FDP-Fraktion nach eigenem Bekunden vor, weil das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Sonderbefristungsregeln für das wissenschaftliche Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen enthält, die über die allgemeinen arbeitsrechtlichen Befristungsmöglichkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz hinausgehen. Das Gesetz trat im April 2007 in Kraft. Bereits im Jahre 2011 sei eine erste Evaluation erfolgt. Allerdings habe das WissZeitVG keine entsprechende Verpflichtung vorgesehen. Eine entsprechende Anregung dazu habe sich aber in der Gesetzesbegründung (16/3438, 16.11.2006, Seite 10) gefunden. Im dem nachfolgend beschlossenem Ersten Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (18/6489) sei in dem neuen § 8 WissZeitVG geregelt worden, dass die Auswirkungen dieses Gesetzes im Jahr 2020 evaluiert werden. Nicht geregelt sei, was mit dem Bericht geschehen soll oder ob es weitere Evaluationen der Auswirkungen des Gesetzes geben soll.