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30.01.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 133/2020

Anonymität im öffentlichen Raum

Berlin: (hib/STO) „Für ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum - Keine automatisierte Gesichtserkennung durch die Bundespolizei“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/16862), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „im Rahmen der Novelle des Bundespolizeigesetzes weiterhin auf Pläne zu verzichten, mit denen die Bundespolizei die Befugnis zur automatisierten Gesichtserkennung erhalten soll“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das „Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum“ festgeschrieben wird, und sich zudem im Rat der Europäischen Union unter anderem „für ein europaweites temporäres Moratorium für den Einsatz von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung im öffentlichen Raum“ einsetzen.

Wie die Fraktion ausführt, muss der Gesetzgeber das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum gesetzlich festschreiben, „um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und dabei insbesondere die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung auch im öffentlichen Raum zu schützen“. Die Bürger dürften auch im öffentlichen Raum keiner Totalüberwachung unterworfen sein. „Eine solche Überwachung würde es ermöglichen, durch lückenlose Bewegungsprofile die Freiheit des Einzelnen übermäßig einzuschränken“, schreiben die Abgeordneten.

Zugleich betonten sie, dass das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum nicht schrankenlos gelte. Es könne durch Gesetze und Maßnahmen insbesondere zum Zweck der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eingeschränkt werden. Der massenhafte Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum stelle aber einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum dar. Dagegen könne „intelligente Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten ohne automatisierte Gesichtserkennung eine sinnvolle Maßnahme zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sein. Auch der Einsatz von Software, mit der bestimmte Gefahrensituationen automatisch erkannt werden oder bei der Polizeivollzugsbeamte im Einzelfall über ein Einschreiten oder eine Aufzeichnung entscheiden, kann sinnvoll sein“, heißt es ferner in der Vorlage.

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