Explosivwaffen in besiedelten Gebieten
Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf den Schutz der Zivilbevölkerung bei Einsätzen von Explosivwaffen in bevölkerten Gebieten. Das humanitäre Völkerrecht achte insbesondere auf Gewaltprävention und darauf, unbeteiligten Zivilistinnen und Zivilisten zu schonen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/16842), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Dazu gehörten die Kriterien der Unterscheidung in Kombattanten und Nichtkombattanten und das Gebot der Verhältnismäßigkeit der in Kampfhandlung eingesetzten „Wirkmittel“. Waffen, die unterschiedslos töten könnten, und Waffen, die besonders grausam seien und unverhältnismäßiges Leid auslösen können, dürften nicht oder nur unter bestimmten Regeln eingesetzt werden. Ein besonderes Problem stelle der weiträumige Einsatz von Explosivwaffen in besiedelten Gebieten dar. Zu diesen Waffen gehören beispielsweise Landminen und IEDs (Improvised Explosive Devices).
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, „sich im Rahmen einer politischen Erklärung für eine möglichst starke Sprache zum Schutz der Zivilbevölkerung bei Einsätzen von Explosivwaffen in bevölkerten Gebieten einzusetzen“. Außerdem solle sie dafür eintreten, dass eine zu erzielende internationale politische Erklärung in Anlehnung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz die besonderen humanitären Folgen von Explosivwaffen mit Flächenwirkung hervorhebt und die Unterzeichnenden auffordert, den Einsatz dieser Waffen in dicht besiedelten Gebieten zu vermeiden.