Einfluss der Gülen-Bewegung
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, dass Institutionen oder Persönlichkeiten, die der Hizmet- beziehungsweise Gülen-Bewegung zugerechnet werden, in Dachverbänden von Moscheegemeinden in Deutschland maßgeblich beteiligt sind. „Institutionen oder Personen, die der Gülen-Bewegung zugerechnet werden können, waren und sind nicht Mitglied der Deutschen Islam Konferenz“, heißt es in der Antwort (19/16663) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15849). Mitwirkungen auf Arbeitsebene oder im Rahmen von Veranstaltungen der Deutschen Islam Konferenz könne es punktuell gegeben haben.
Insbesondere nach dem Putschversuch in der Türkei 2016 habe sich auch in Deutschland die Situation der Gülen-Bewegung verändert, da bestehende Konflikte in der Türkei sich auch auf die türkeistämmige Bevölkerung in Deutschland auswirkten, schreibt die Bundesregierung. Dies betreffe auch das Verhältnis zu Dachverbänden von Moscheegemeinden. Laut Pressemeldungen aus dem Jahr 2016 habe ein Vertreter der Gülen-Bewegung daher erwogen, eigene Moscheen zu gründen.