Planungsbeschleunigungsgesetz geändert
Berlin: (hib/HAU) Der Referentenentwurf zum Gesetz „zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ hat nach Angaben der Bundesregierung „im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16679) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16362) hervor. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können, schreibt die Bundesregierung. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. „Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen“, heißt es in der Antwort.