Einhaltung von Sitzabkommen
Berlin: (hib/HLE) Ob die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA), die beide ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, den Verpflichtungen aus den mit der Bundesrepublik geschlossenen Sitzabkommen nachgekommen sind, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/16687) erfahren. Die Bundesregierung soll mitteilen, welche Schritte sie einleiten will, falls EZB und EIOPA ihrer Pflicht zur Abgabe von Mitteilungen nicht nachgekommen sein sollten. Außerdem soll die Regierung angeben, wie sie sicherstellen will, dass die Einrichtungen hinsichtlich ihrer nicht bevorrechtigten Mitarbeiter Standards des deutschen Arbeits- und Sozialrechts einhalten.