Ja zu Beschaffungsgesetz
Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat sich für einen Gesetzentwurf ausgesprochen, der auf schnellere Beschaffungsmöglichkeiten im Verteidigungsbereich abzielt. Mit den Stimmen der Regierungskoalition sowie der AfD-Fraktion stimmte der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch für den „Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ (19/15603). Die anderen Oppositionsfraktionen votierten mit Nein. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung auf dem Gebiet der Verteidigung und Sicherheit aus ihrer Sicht notwendige Änderungen vornehmen, um den Bedarf für Einsätze beziehungsweise „einsatzgleiche Verpflichtungen“ der Bundeswehr schneller zu decken. Seit dem Inkrafttreten neuer Vorgaben vor drei Jahren habe sich gezeigt, dass aufgrund aktueller Entwicklungen Änderungen erforderlich sind. So gewinne in der Sicherheitspolitik die „Notwendigkeit, kurzfristig und effektiv auf sicherheitsrelevante Entwicklungen sowohl im In- als auch im Ausland reagieren zu können“, an Bedeutung.
Der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß (CDU) erklärte dazu, man verspreche sich mit dem Gesetzentwurf sowohl eine Beschleunigung als auch mehr Transparenz durch Änderungen in der Statistik. Von der Fraktion CDU/CSU hieß es ergänzend, man sei verpflichtet, Soldaten eine optimale Ausstattung zu bieten, und zwar zeitnah - das leiste man mit diesem Gesetzentwurf. Ein Vertreter zeigte sich überzeugt, dass die Regelungen zur Vergabe beziehungsweise die skizzierten Ausnahmen von europaweiten Ausschreibungen rechtssicher seien. Auch von der SPD kam Zustimmung. Man reagiere auf Schadens- und Problemlagen; das Vergaberecht werde zugleich nicht vollständig ausgehebelt, sondern nur in speziellen Situationen.
Die AfD-Fraktion sah zwar an einigen Punkten Optimierungsbedarf, etwa bei der Frage, wer bestimmte technologische Aspekte definiere. Insgesamt allerdings sei der Entwurf ein zustimmungswürdiger Fortschritt. Die restliche Opposition lehnte den Gesetzentwurf aus verschiedenen Gründen ab: Der FDP war die Definition zu ungenau, was als Schlüsseltechnologie gilt. Eine exakte Definition sei notwendig, um langwierige und teure Prozesse zu vermeiden. Die Linksfraktion war der Auffassung, das wahre Problem bei der Ausrüstung von Soldaten sei, dass beauftragte Rüstungsunternehmen mit teils extremer Verspätung lieferten. Es wäre sinnvoller, hier anzusetzen. Die Vergabestatistik und die damit verbundene erhöhte Transparenz in Rüstungsfragen begrüßte der Linken-Abgeordnete. Die Grünen-Fraktion sah keine ausreichende Begründung, warum die Vergabeverfahren eingeschränkt werden sollten. Das Ziel einer gemeinsamen europäischen Beschaffung im Verteidigungsbereich werde so jedenfalls nicht erreicht, sagte ein Abgeordneter.