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29.01.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 113/2020

Rechtsausschuss beschließt Anhörungen

Berlin: (hib/MWO) Eine Reihe von Beschlüssen zu öffentlichen Anhörungen fasste der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 78. Sitzung am Mittwoch. Das Gremium, das unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) tagte, terminierte die bereits dem Grunde nach beschlossene Anhörung zu dem von der FDP-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts (19/9527) auf den 11. März. Zu dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft (19/11095) und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine rechtsstaatliche Reformierung der Stellung der Staatsanwaltschaft (19/13516) sollen Sachverständige am 6. Mai angehört werden.

Dem Grunde nach beschlossen wurde nach kontroverser Diskussion gegen die Stimmen der Koalition eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (BR-Drucksache 639/19) und einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Modernisierung des Entschädigungsrechts für zu Unrecht erlittene Haft (19/15785). Abgelehnt wurde dagegen die Durchführung von Anhörungen zu einem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, mit dem das Grundrecht auf Wohnen in das Grundgesetz aufgenommen werden soll (19/16479), und zu einem Antrag der FDP-Fraktion zum Thema „Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken - Verantwortungsgemeinschaft einführen“ (19/16454). Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Beschlussfassung über die Terminierung einer Anhörung zu Gesetzentwürfen von Linken und Grünen zur Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz (19/10622, 19/10552).

Die in vorangegangenen Sitzungen mehrfach von der Tagesordnung abgesetzten Gesetzentwürfe von AfD, FDP, Die Linke sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81,19/204, 19/218, 19/5950) wurden mehrheitlich abgelehnt. Auch ein Gesetzentwurf der Grünen zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/2665) fand nicht die notwendige Mehrheit. Weiter beriet der Ausschuss eine Übersicht der Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht und empfahl, keine Stellungnahmen abzugeben. Schriftlich lag den Abgeordneten der Nachbericht des Bundesjustizministeriums zum EU-Rat „Justiz und Inneres“ am 23./24. Januar 2020 vor. Der Ausschuss befasste sich zudem mit einer Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Unterrichtungen, bei denen er nicht federführend ist.

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