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29.01.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 112/2020

Erstattungsansprüche für Reisende

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine Vereinfachung des Antragsverfahrens bei der Erstattung von Flug- und Bahntickets im Fall von Verspätungen und Ausfällen ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition, in der die automatische Erstattung gefordert wird, dem Europäischen Parlament zuzuleiten, „soweit es um eine Vereinfachung der Antragstellung geht“.

Zur Begründung seiner Eingabe schreibt der Petent, von Verspätungen oder Ausfällen betroffene Kunden würden zusätzlich belastet, weil sie sich für ihre Erstattungen an die Unternehmen wenden müssten. Für diese wiederum entstünden weitere Kosten, da unrechtmäßig abgewiesene Anträge auf Erstattung mit hoher Erfolgsquote von darauf spezialisierten Anbietern angefochten würden. Der einfachere Weg sei daher der einer automatischen Erstattung gemäß der aktuellen Regelungen des Transportunternehmens, wenn bei der Buchung eine Kontoverbindung hinterlassen wurde, heißt es in der Petition. Bar gezahlte Tickets würden daher aus der Regelung herausfallen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass es sich bei dem angesprochenen Erstattungsanspruch um einen privatrechtlichen Anspruch handle. Insofern liege es in der Verantwortung des Reisenden, wie er seine Ansprüche gelten macht.

Für den Eisenbahnverkehr sei die Erstattungsfrage bei Ausfall oder Verspätung eines Zuges über die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt, heißt es weiter. Die Verordnung unterstütze die Reisenden, indem etwa festgeschrieben werde, dass das Eisenbahn-Verkehrsunternehmen innerhalb eines Monats nach Einreichung des Erstattungsantrags zahlen müsse. Eine automatische Erstattung sei hingegen nicht möglich, heißt es in der Beschlussempfehlung. Das Verkehrsunternehmen sei nicht in der Lage, „den Erstattungsbetrag durch einen Vergleich der Buchungsdaten mit den Echtzeitdaten der Züge zu berechnen“. Es sei auf weitere Angaben der Reisenden angewiesen.

Der Bundesregierung ist es jedoch laut der Vorlage ein wichtiges Anliegen, „dass die Fahrgäste es künftig einfacher haben, die Entschädigung zu beantragen“. Daher habe sie die Deutsche Bahn AG (DB AG) aufgefordert, zumindest für Online-Tickets ein Online-Verfahren einzuführen, was die DB AG auch angekündigt habe. Im Rahmen der Beratungen auf EU-Ebene sei zudem von deutscher Seite ein Vorschlag zur Vereinfachung des Antragsverfahrens eingebracht worden.

Auch eine automatische Erstattung der Flugkosten bei der Annullierung eines Fluges kommt aus Sicht des Petitionsausschusses insoweit nicht in Betracht, da für das Luftfahrtunternehmen allein aus den ihm zur Verfügung stehenden Daten nicht erkennbar sei, welche Möglichkeit - Erstattung oder spätere Beförderung - der Flugreisende wählt. Er müsse gegenüber dem Unternehmen angeben, welche der in der Fluggastrechteverordnung eingeräumten Rechte er ausüben möchte, heißt es in der Vorlage.

Zudem weist der Ausschuss darauf hin, dass es sich bei den genannten Fahrgastrechteverordnungen um unionsrechtliche Regelungen handle, die seitens der EU-Mitgliedsstaaten nicht einseitig geändert oder ergänzt werden könnten. Daher empfiehlt der Petitionsausschuss mehrheitlich, die Petition - mit der erwähnten Einschränkung - dem EU-Parlament zuzuleiten, da dessen Zuständigkeiten berührt seien.

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