Digital verfügbare Verwaltungsleistungen
Berlin: (hib/STO) Um digital verfügbare Verwaltungsleistungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16676) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16286). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass das Onlinezugangsgesetzes (OZG) Bund und Länder verpflichte, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Konkret beinhalte dies zwei Aufgaben, schreibt die Bundesregung weiter. Zum einen müssten 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen müsse eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jedem Nutzer „den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht“.
Laut Vorlage sind bereits erste Leistungen digital verfügbar. Für die Bürger und Unternehmen werde die digitale Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen ab 2021 deutlich spürbar sein, führt die Bundesregierung ferner aus.