Anpassung an EU-Verordnung
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/16781) vorgelegt, der Änderungen des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und weiterer Gesetze vorsieht, die für die Anpassung an die Verordnung (EU) 2017/2394 und zu ihrer Durchführung erforderlich sind. Der Entwurf beinhaltet auch Regelungen, die es dem Bundesamt für Justiz (BfJ) künftig gestatten, seine Akten elektronisch zu führen und mit Einsendern elektronisch zu kommunizieren.