Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls
Berlin: (hib/LBR) Im Januar 2020 werden Bundesumweltministerium (BMU) und Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen weiteren Runden Tisch zum Zugang zu genetischen Ressourcen und den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sharing) durchführen. Das geht aus dem als Unterrichtung (19/16721) vorliegenden Dritten Bericht zum „Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls“ hervor. Das Nagoya-Protokoll ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der im Oktober 2014 in Kraft getreten ist und den Zugang zu genetischen Ressourcen und darauf bezogenes traditionelles Wissen und die ausgewogene Aufteilung dessen regelt. Das BfN ist als nationale Behörde zuständig für die Umsetzung des Protokolls. Für die Erfüllung der Aufgaben seien bis zum 1. September 2019 acht Dienstposten eingerichtet und besetzt worden, davon zwei im höheren Dienst, fünf im gehobenen Dienst und ein Posten im mittleren Dienst, schreibt die Regierung.