Gleichpreisigkeit von Medikamenten
Berlin: (hib/HAU) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält ein Verbot des Versandhandels rezeptpflichtiger Medikamente für problematisch und setzt auf die mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz verfolgte Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit. Das wurde während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wolle er die Möglichkeit der Gewährung von Bonis und Rabatten durch ausländische Versandapotheken beenden. Dazu, so der Minister, plane er „zum Monatswechsel“ ein Gespräch mit den zuständigen EU-Kommissar. Es gelte, eine europarechtlich haltbare Lösung zu finden, sagte Spahn, der nach eigener Aussage davon ausgeht, dass die Regelung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft wird.
Für ein Verbot des Versandhandels hatte der Petent Benedikt Bühler plädiert und dabei mit der aus seiner Sicht bei den Versendern nicht gegebenen Arzneimittelsicherheit und der zunehmenden Schließung von Apotheken argumentiert, die eine zentrale Aufgabe hätten und gerade in ländlichen Regionen als „Ort der sozialen Wärme“ dienten. Während die Apotheke „vor Ort“ eine Beratungspflicht habe, „können und wollen die Versender gar nicht beraten“, sagte Bühler, Pharmaziestudent im dritten Semester. Außerdem verwies er darauf, dass auch im Koalitionsvertrag ein Verbot des Versandhandels festgeschrieben sei.
Laut Koalitionsvertrag werde ein solches Verbot „angestrebt“, entgegnete Spahn. Allerdings sei schon ein entsprechender Referentenentwurf seines Vorgängers als Gesundheitsminister nicht durchs Kabinett gekommen, da es Einwendungen - unter anderem aus dem Justizressort - gegeben habe. Als Gesundheitsminister sei es schlussendlich seine Aufgabe, das gewählte Mittel vor dem EuGH zu rechtfertigen. Als am besten verantwortbar schätze er den Gesetzentwurf für die Gleichpreisigkeit ein, so Spahn.
Was die zunehmende Zahl an Apothekenschließungen angeht, so vermochte der Gesundheitsminister keinen Zusammenhang zum Versandhandel zu erkennen. Der Marktanteil des Versandhandels liege schließlich nur bei einem Prozent.
Auch der Einwand des den Petenten begleitenden Apothekenrechtsanwalts Morton Douglas, Versandapotheken gefährdeten die Arzneimittelsicherheit, weil sie teils die Rezepte - etwa für Antibiotika - auf Anfrage mitliefern würden, verfing bei Spahn nicht. Das ernstzunehmende Problem des Erstellens von Rezepten ausländischer Ärzte auf Zuruf stehe in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Versandhandel. „Man sollte das eine Problem nicht mit dem anderen vermengen“, sagte er.