Regelungen zu Luftsicherheit
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/16717) liegt ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrat zum Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ (19/16428) vor. Die Bundesregierung begrüßt darin „ die Stellungnahme des Bundesrates, die den Gesetzentwurf der Bundesregierung bekräftigt und weitere konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen einbringt“.
In seiner Stellungnahme begrüßte der Bundesrat die in dem Gesetzentwurf getroffenen Regelungen. Zugleich führte er aus, es darüber hinaus weiter für erforderlich zu halten, dass Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Dabei verwies der Bundesrat auf seinen Gesetzentwurf „zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zweck der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen“ , den Niedersachsen im Jahr 2018 initiiert und dessen Einbringung der Bundesrat beschlossen habe, und bat darum, dass dieser Gesetzentwurf nunmehr „schnellstmöglich“ im Bundestag aufgerufen wird.
In der Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es dazu, dass sie die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis nehme. Ziel des vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfes ist es der Vorlage zufolge, sicherzustellen, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann. Die Meinungsbildung zu dieser Bundesrats-Initiative ist innerhalb der Bundesregierung laut ihrer Gegenäußerung noch nicht abgeschlossen. Ein innerer Zusammenhang zwischen ihrem Gesetzentwurf und der Bundesrats-Initiative bestehe nach ihrer Auffassung nicht, schreibt die Bundesregierung weiter.