Befristungen von Stellen an Unis begrenzen
Berlin: (hib/ROL) Die Linke fordert in einem Antrag (19/16499), das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zu novellieren. Dabei soll das Qualifikationsziel ein formaler Abschluss, wie beispielsweise eine Promotion oder eine Habilitation, sein. Die Mindestvertragslaufzeit befristeter Arbeitsverträge soll generell 24 Monate beziehungsweise 36 Monate bei Befristung mit Qualifikationsziel sein. Die Anzahl zulässiger, aufeinander folgender befristeter Verträge, die unter das WissZeitVG fallen, soll auf zwei Jahre begrenzt werden und bei Beschäftigungsverhältnissen, die einem Qualifizierungsziel dienen, muss die hierfür verfügbare Arbeitszeit zwei Drittel der vereinbarten Arbeitszeit entsprechen, und der Umfang der Stelle darf insgesamt 20 Stunden pro Woche nicht unterschreiten.
Nach Ansicht der Linken ist der Anteil der Befristungen unter wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulbeschäftigten zu hoch. Die Novelle des WissZeitVG von 2016 habe ausweislich der Erhebungen des Statistischen Bundesamtes nur zu einer minimalen Senkung des Anteils der Befristungen unter den Beschäftigten geführt. Unverändert arbeiteten rund 90 Prozent des künstlerischen und wissenschaftlichen Personals auf befristeten Arbeitsverträgen. Und auch an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Wissenschaftsakademien würden kaum noch unbefristete Arbeitsverträge angeboten.