Digitalisierung des Gesellschaftsrechts
Berlin: (hib/MWO) Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der FDP-Fraktion auffordern, die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts voranzutreiben. Ein entsprechender Antrag (19/16478) sieht unter anderem vor, dass die Bundesregierung für die Gesellschaftsformen der GmbH und der UG ein vollständiges Online-Gründungsverfahren zur Verfügung stellt, das sich auf die Einreichung sämtlicher für die Gründung relevanter Dokumente erstreckt. Zudem sollen unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung mittels Videokommunikation durch Notare geschaffen werden.
Wie die Antragsteller schreiben, muss der rechtliche Rahmen für Unternehmen zukunftsfest und bereit für das digitale Zeitalter gemacht werden. Der Aufbau der Digitalisierung müsse daher begleitet werden vom Abbau unnötiger Bürokratie, wie dies bei umständlichen analogen Gründungsprozeduren noch der Fall sei. Die Bundesregierung dürfe die Chancen für die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts nicht verstreichen lassen. Eine Minimalumsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien wäre unzureichend.