Zuverlässigkeitsprüfungen für Privatpiloten
Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion dringt auf eine „Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler“. In einem Antrag (19/16481), der am Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der Bewerber und Inhaber von Privatpilotlizenzen sowie weitere Luftsportler von einer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung ausnimmt. Auch soll der Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion die „europarechtlich mögliche Differenzierung nach verschiedenen Arten von luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ in deutsches Recht umsetzen.
Der Vorlage zufolge dient die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs und damit vor allem dem Schutz vor Angriffen etwa durch Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge. In Deutschland betreffe die Überprüfung nicht nur Berufspiloten, sondern auch Bewerber und Inhaber von Privatpilotenlizenzen sowie Luftsportler.
Privatpilotenlizenzen würden jedoch „ganz überwiegend zum Betrieb von einmotorigen Flugzeugen oder Motorseglern genutzt“, von denen in Anbetracht ihres niedrigen Gewichts und der verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten weder für allgemein zugängliche Gebäude noch für besonders zu schützende Gebäude wie beispielsweise Atomkraftwerke eine Gefahr aus, führt die Fraktion weiter aus.
„Privatpilotenlizenzen berechtigen auch nicht zum kommerziellen Befördern von Passagieren und bergen damit keine erhöhte Gefahr für den allgemeinen Luftverkehr oder Dritte“, heißt es ferner in der Vorlage. Zudem habe es bisher keine Versuche von Piloten mit Privatpilotenlizenzen oder Luftsportlern gegeben, ihre Luftfahrzeuge als Waffen für terroristische Zwecke zu missbrauchen. Daher sähen andere EU-Staaten sowie unionsrechtliche Vorgaben keine lufsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten und Luftsportler vor.