Positive Resonanz auf Novelle des AFBG
Berlin: (hib/ROL) Die geplante Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist am Mittwoch bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung von allen Sachverständigen begrüßt worden. Vielfach regten die Sachverständigen an, die Novelle noch auszubauen. Laut des derzeitigen Entwurfs sollen finanzielle Hemmnisse für Menschen, die beruflich aufsteigen wollen, durch mehr Unterstützung abgebaut werden und die Gleichwertigkeit des beruflichen mit dem akademischen Qualifizierungsweg gestärkt werden. So soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Statt bisher einer sollen nun bis zu drei Fortbildungen finanziert werden. Zudem sind höhere Freibeträge und Darlehenserlasse vorgesehen.
Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/15273) der „Bericht über die Wirkungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“ (19/13760), ein Antrag der Linken „Schülerinnen und Schüler der Erzieherausbildung durch Aufstiegsfortbildungsförderung stärken“ (19/15774) sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Vom Aufstiegs-BAföG zum Weiterbildungs-BAföG“ (19/15803).
Volker Born, Zentralverband des Deutschen Handwerks, betonte, dass es dringend nötig sei, Fortbildung zu stärken, da in den nächsten Jahren in Deutschland rund 200.000 Betriebsnachfolgen geregelt werden müssten. „Dafür muss ausgebildet werden“, sagte Born. Die Fortbildung zum Meister sei mit Abstand die am häufigsten absolvierte geregelte Fortbildung. Im Jahr 2018 seien 20.100 Meisterprüfungen abgelegt worden. Born forderte unter anderem, die Förderung von horizontalen Spezialistenlaufbahnen und den vollständigen Darlehenserlass nicht auf Existenzgründer zu beschränken.
Wie auch Born hob Friedrich Hubert Esser, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), hervor, wie wichtig die Steigerung der Attraktivität des Systems berufliche Bildung sei. Er sagte: „Wir unterstützen die Zielsetzungen der AFBG-Novelle uneingeschränkt.“ Er regte für die Zukunft an, auch solche Anpassungsfortbildungen und abschlussorientierten Fortbildungsangebote über das AFBG zu fördern, für die eine betriebliche Finanzierung nicht gegeben ist.
Annett Herrmann, Diakonie Deutschland, trat unter anderem dafür ein, Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen in die förderfähigen Ausbildungen aufzunehmen. Ihnen soll der vollständige Darlehnserlass zugutekommen.
Dass der Anteil der Frauen der durch das AFBG geförderten Personen von 20 Prozent in 2000 auf 37 Prozent in 2018 gestiegen ist, sei auf die früheren Novellen des AFBG und die Öffnung der Förderung der beruflichen Fortbildung zurückzuführen, lobte Ansgar Klinger, Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft. Dennoch müsse weiter an der Attraktivität von Ausbildungen gearbeitet werden, die Ausbildungsdichte erhöht werden. Beim Fachkräftemangel im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher ginge es nicht mehr nur um Personalengpässe, da müsse man demnächst von einem „Personalnotstand“ sprechen.
Auch wenn Mario Patuzzi, Deutscher Gewerkschaftsbund, die angestrebte Novelle ausdrücklich lobte, kritisierte er, dass nach der letzten Novellierung 2016 kein Monitoring installiert worden sei, das sowohl die Förderstatistik als auch die Prüfungsergebnisse zusammenführt. Angesichts des großen finanziellen Aufwands von Bund und Ländern bezeichnet er dies als „außerordentlich problematisch“. Auch Julia Théréné, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), sprach sich für eine Evaluierung des AFBG aus. Zudem verwies sie darauf, dass mit der verschärften Datenschutzverordnung auch auf die Bildungsträger neue Herausforderungen zukämen.
Dirk Werner, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, trat dafür ein, die Unterhaltsförderung auch für Teilzeitgeförderte als Zuschuss zu gewähren. Der größte Fachkräftebedarfe bestehe in technischen Berufsfeldern. Neben den für Arbeitgeber schwer zu kompensierenden Arbeitsengpässen würden die Verdienstausfälle viele potenziell Interessierte von einer Fortbildung abhalten. Auf diesen Punkt ging auch Roman Jaich, ver.di, ein. Aus Sicht der Unternehmen müsse es attraktiv sein, einem Mitarbeiter die Maßnahme zu bewilligen. Das sei eher gegeben, wenn der Mitarbeiter weiterhin im Unternehmen tätig sei, als wenn die Maßnahme zu einer beruflichen Umorientierung weg von dem Unternehmen führe.