BVWP-Bewertung „weiterentwickelt“
Berlin: (hib/HAU) Das Bewertungsverfahren für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) sind nach Angaben der Bundesregierung gegenüber dem Verfahren aus dem Jahr 2003 „methodisch weiterentwickelt“ worden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16238) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15853) hervor. Die Abgeordneten hatten von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, welche konkreten Gründe zu der deutlichen Erhöhung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) der OU Reutlingen im Bundesverkehrswegeplan 2030 im Vergleich zum BVWP von 2003 von 2,5 auf größer 10 geführt haben.
Die soziodemografischen Rahmenbedingungen zur Bundesverkehrswegeplanung - wie etwa die Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur in Deutschland - seien einer dynamischen Entwicklung unterworfen, heißt es in der Antwort. Der BVWP 2003 und der BVWP 2030 würden sich im Hinblick auf deren Datengrundlagen unterscheiden. Weiter schreibt die Regierung, die gesamtwirtschaftliche Projektbewertung für die B 464, Ortsumgehung Reutlingen sei auf Grundlage eines abgestimmten Bewertungsverfahrens durchgeführt worden. Auf Basis der Verkehrsprognose 2030 sei eine Beurteilung des Vorhabens getrennt nach den Modulen Nutzen-Kosten-Analyse, umwelt- und naturschutzrechtliche Beurteilung, raumordnerische Beurteilung und städtebauliche Beurteilung vorgenommen worden.