+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

15.01.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Unterrichtung — hib 62/2020

Regelungen zur Planungsbeschleunigung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung stimmt der Forderung des Bundesrates zu, die Regelungen zur Planungsbeschleunigung aus dem Gesetzentwurf „zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (19/15626) auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu übertragen. Das geht aus der Gegenäußerung der Regierung auf die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf vor (19/16403).

Korrekturbedarf sehen die Länder auch bei der geplanten Änderung der Kostenteilung bei kommunalen Straßen zu Gunsten der Kommunen und zu Lasten des Bundes und der Länder, der grundsätzlich zuzustimmen sei. Die Aufteilung des bisherigen kommunalen Drittels auf Bund und Länder bringt allerdings aus Sicht des Bundesrates zusätzliche Belastungen für die Länder. Es wird darauf verwiesen, dass die Entflechtungsmittel, mit denen die kommunalen Anteile bislang finanziert worden seien, ab 2020 nicht mehr zur Verfügung stünden. „Bereits der Ausgleich der Bedarfe für kommunalen Straßenbau und ÖPNV-Investitionen stellt einige Länder vor erhebliche finanzielle Probleme, weil die zur Kompensation angebotenen zusätzlichen Umsatzsteueranteile bei Weitem nicht ausreichen und zudem auch nicht dynamisiert werden“, heißt es in der Stellungnahme.

Nach Einschätzung der Bundesregierung sieht der Gesetzentwurf jedoch „angesichts der gegenwärtigen Förderpraxis in den Ländern, die künftig entfallen würde, keine zusätzlichen finanziellen Lasten für die Länder vor“. Im Hinblick auf das im Jahr 2017 verabschiedete Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, mit welchem die Länder unter anderem als Kompensation für die mit Ende des Jahres 2019 auslaufenden Leistungen nach dem Entflechtungsgesetz weitere Umsatzsteueranteile erhalten, bestehe auch keine Veranlassung für weitergehende Entlastungen der Länder, heißt es in der Gegenäußerung der Regierung.

Marginalspalte