Versteckte Bundeswehrmunition
Berlin: (hib/STO) Um den Fallkomplex Franco A. geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16334) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16107). Wie die Fraktion darin schrieb, wurde Mathias F. im September 2019 „wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt, weil er Munition und Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen für Franco A. versteckt hatte“. Gegen A. ermittele die Generalbundesanwaltschaft wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Die bei Mathias F. gefundenen Gegenstände wurden der Antwort zufolge „mit hoher Wahrscheinlichkeit bei unterschiedlichen Ausbildungs- und Schießvorhaben unter fälschlicher Angabe des Verbrauchs entwendet, so dass im Rahmen des Nachweises kein offenkundiges Fehl aufgetreten ist und diese Gegenstände dementsprechend auch nicht als vermisst gemeldet wurden“. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, wird die Munition im Rahmen von Ausbildungs- und Schießvorhaben an Funktionspersonal beziehungsweise an die Teilnehmer der Ausbildungen und Schießen ausgegeben. Diese Munitionsausgaben werden laut Vorlage in den Schießkladden der Einheiten dokumentiert. Aufgrund der Vielzahl an Ausbildungs- und Schießvorhaben an unterschiedlichen Standorten sei jedoch „eine konkrete Zuordnung der gefundenen Munition zu einer bestimmten Dienststelle und einem individuellen Ausbildungsteilnehmer nicht möglich“.
Im Rahmen eines Ermittlungsersuchens des Bundeskriminalamtes sei anhand der Losnummern festgestellt worden, dass Teile der bei Mathias F. gefundenen Munition aus Beständen der Bundeswehr stammten, heißt es in der Antwort weiter. Danach konnten anhand der Losnummern die Standorte ermittelt, denen Munition mit identischer Losnummer für Ausbildungsvorhaben zugewiesen wurde. Eine weitere, individuelle Zuordnung der bei Mathias F. gefundenen Munition zu Dienststellen oder Personen sei jedoch für die Bundeswehr nicht möglich.