Schutz von Politikern
Berlin: (hib/MWO) Um den besseren Schutz von im öffentlichen Leben stehenden Politikerinnen und Politikern geht es in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, den der Bundesrat vorgelegt hat (19/16401). Der Entwurf enthält unter anderem eine Ergänzung im Strafgesetzbuch, mit der eindeutig klargestellt werde, dass auch auf kommunaler Ebene und Bezirksebene tätige Politikerinnen und Politiker vor üblen Nachreden und Verleumdungen - insbesondere über soziale Medien und das Internet - geschützt werden. Sie nähmen am politischen Leben des Landes teil und seien ebenfalls von Hass-Postings, Hetze im Internet und Bedrohungen betroffen.
Die Politikerinnen und Politiker - einschließlich der ehrenamtlich tätigen - bedürften eines effektiven strafrechtlichen Schutzes insbesondere gegen beleidigende und bedrohende Äußerungen in sozialen Netzwerken und über das Internet. Dies habe nicht zuletzt der Fall des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten gezeigt.