Ausgaben für Mehrbedarfe
Berlin: (hib/CHE) Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind die Zahlungsansprüche aller Regelleistungsberechtigten im SGB II für Mehrbedarfe von rund 807 Millionen Euro im Jahr 2007 auf rund 850 Millionen Euro im Jahr 2018 gestiegen. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch für Mehrbedarfe sei von monatlich neun Euro im Jahr 2007 auf monatlich zwölf Euro im Jahr 2018 gestiegen, heißt es in der Antwort (19/16072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/15598) der AfD-Fraktion.