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09.01.2020 Finanzen — Ausschuss — hib 35/2020

Anhörung zu Gegenparteien

Berlin: (hib/HLE) Um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nummer 848/2012 (19/15665) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 15. Januar, ab 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Mit dem Entwurf sollen Risiken durch zentrale Gegenparteien (Central Counterparty - CCP), die bei Transaktionen mit verschiedenen Finanzinstrumenten zwischen die Vertragsparteien treten, in Zukunft besser abgedeckt werden. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem die Einrichtung eines Ausfallfonds. Daneben soll jede zentrale Gegenpartei ausreichend vorfinanzierte Eigenmittel bereithalten. Ziel müsse es sein, Maßnahmen festzulegen, die die Finanzstabilität bewahren und gleichzeitig die Kosten eines Ausfalls einer CCP für die Steuerzahler minimieren. Aufsichts- und Abwicklungsbehörden müssten mit Befugnissen ausgestattet sein, die sie in die Lage versetzen würden, auf eine mögliche Abwicklung einer CCP und auf den koordinierten Umgang mit einer in Schieflage geratenen CCP reagieren zu können, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Deutsche Börse AG, Deutsche Bundesbank, Deutsche Kreditwirtschaft, EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler, Single Resolution Board und Thomas Theobald, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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