Keine Aussagen zu Ausbau der B158
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann keine belastbaren Aussagen zur baulichen Realisierung und Fertigstellung von Bedarfsplanmaßnahmen im Zuge der Bundesstraße 158 (B158) in den Ländern Berlin und Brandenburg machen. „Die Umsetzung von Bundesfernstraßenprojekten fällt in die Zuständigkeit der Länder“, heißt es in der Antwort der Regierung (19/16010) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15599).