Good Governance bei Forschungsförderung
Berlin: (hib/ROL) Bündnis 90/Die Grünen thematisieren in ihrer Kleinen Anfrage (19/16078) das Prinzip des Good Governance bei der Förderung von Wissenschaft durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die Fraktion möchte wissen, ob die Bundesregierung eine Bewertung der Spezifika unterschiedlicher Politikfelder im Hinblick auf die Vergabe von öffentlichen Geldern hat, und welche Spezifika diese Auswahl- und Vergabeverfahren im Bereich der Forschung im Gegensatz zu Vergabeverfahren beispielsweise im Straßenwesen aufweisen. Auch interessiert die Abgeordneten, inwiefern es aktuell verpflichtende Leitlinien oder sonstige Regelungen für die Auswahl und Vergabe von staatlich geförderten Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung gibt, die Ministerienübergreifend oder für das BMBF gelten.
Zum Hintergrund der Kleinen Anfrage gehört, dass Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) die Bedenken zur Vergabe der Batteriezellenforschung an die Universität Münster nicht ausräumen konnte. Dort sollen 500 Millionen Euro investiert werden. Zu Spekulationen hatte die Vergabe auch deshalb geführt, da der Wahlkreis der Bundesministerin (Steinfurt III) direkt in der Nähe liegt. Neue Brisanz hat der Vorgang auch dadurch erhalten, dass Mitte November der Bundesrechnungshof beschlossen hat, sich die Vergabe genauer anzuschauen.
Wissenschaft besitze einen besonderen gesellschaftlichen Stellenwert, weil sie das Fundament für eine aufgeklärte, freie und offene Gesellschaft legt, betonen die Grünen. Auch Vergabeverfahren in der Wissenschaft sind nach Ansicht der Grünen deswegen mit besonderer Sorgfalt durchzuführen, um sowohl die Wissenschaftsfreiheit zu wahren wie auch den verantwortlichen Umgang mit Steuermitteln sicherzustellen.