Keine Entlastung für Euro 6d-TEMP-Diesel
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant keine steuerlichen Entlastungen für Halter von Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6d-TEMP. Das geht aus einer Antwort der Regierung (19/15813) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15538) hervor. Die Bundesregierung habe im Klimaschutzprogramm 2030 für das Kraftfahrzeugsteuerrecht beschlossen, die Besteuerung zukünftig stärker an den CO2-Werten der Fahrzeuge auszurichten, heißt es in der Antwort. Damit sei beabsichtigt, „dass von der Kraftfahrzeugsteuer eine deutlich stärkere Lenkungswirkung beim Neuwagenkauf hin zu CO2-ärmeren beziehungsweise emissionsfreien Antrieben ausgeht“. Die Emissionsklasse (Abgasnorm) sei für die Kraftfahrzeugsteuer bei Neuzulassungen unerheblich, schreibt die Regierung. Die Kraftfahrzeugsteuer für neue Pkw werde bereits seit dem 1. Juli 2009 nicht mehr nach Abgasnorm und Hubraum, sondern nach dem Prüfwert der CO2-Emissionen und dem Hubraum bemessen. Der CO2-Wert sei nicht Bestandteil der jeweiligen Abgasnorm. Es existierten auch keine direkten Abhängigkeiten zwischen CO2-Werten und Abgasnormen, heißt es in der Vorlage.