Klimaschutz lässt Subventionen ansteigen
Berlin: (hib/HLE) Bedingt durch die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind die staatlichen Subventionen seit 2017 drastisch angestiegen. In dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/15340) vorgelegten 27. Subventionsbericht des Bundes, in dem die Entwicklung der Finanzhilfen und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2017 bis 2020 dargestellt wird, wird von einem Anstieg des Subventionsvolumens um knapp zehn Milliarden Euro berichtet. Betrugen die Subventionen 2017 noch 21,8 Milliarden Euro, so werden sie für 2020 auf 31,4 Milliarden Euro beziffert.
Wie die Bundesregierung weiter erläutert, weisen insbesondere im Bereich der direkten Förderung durch Finanzhilfen des Bundes 53 Finanzhilfen mit einem Volumen von insgesamt 8,4 Milliarden Euro einen positiven Bezug zu den in der Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen auf. Im Bereich der Finanzhilfen würden 58 Prozent des Subventionsvolumens für klima- und umweltfreundliche Maßnahmen bereitgestellt. Neben dem Klimaschutz als ein politisches Kernanliegen würden weitere aktuelle Schwerpunkte der Subventionen in den Bereichen Wohnungsbau, Digitalisierung und Mobilität liegen.
Zu den größten Finanzhilfen des Bundes gehört die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung der KfW Förderbank, für die im nächsten Jahr rund 2,3 Milliarden Euro vorgesehen sind. Als Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung und an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen in Folge von Kapazitätsanpassungen sollen 1,93 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Weitere große Subventionen sind die Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen mit 900 Millionen Euro und Zuschüsse im Rahmen des Programms Baukindergeld der KfW Bankengruppe in Höhe von 861 Millionen. Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes lässt sich der Bund im nächsten Jahr 774 Millionen Euro kosten.
Im Bereich der steuerlichen Vergünstigungen liegt die Vergünstigung für Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Erb- oder Schenkungsfall mit 6,8 Milliarden Euro im Jahr 2020 an erster Stelle. Mit vier Milliarden Euro folgt der ermäßigte Steuersatz für kulturelle und andere Leistungen. Weitere Steuerermäßigungen sind die für Schichtzuschläge (knapp drei Milliarden), für Renovierungsaufwand (rund zwei Milliarden) und die Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung (rund 1,8 Milliarden).