Gemeinnützigkeit und Mitgliederstruktur
Berlin: (hib/HLE) Bei der Beurteilung der Gemeinnützigkeit von Körperschaften soll nicht auf sachfremde Aspekte wie etwa das Geschlecht abgestellt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/16038). Darin nimmt die FDP-Fraktion Bezug auf Äußerungen des Bundesfinanzministers, der die Frage aufgeworfen habe, ob die steuerliche Begünstigung von Körperschaften an die Mitgliederstruktur geknüpft werden solle. Dies bezeichnet die FDP-Fraktion als nicht sachgerecht, denn die Beschränkung der Mitgliedschaft auf Männer oder Frauen führe nicht automatisch dazu, dass eine Körperschaft nicht der Allgemeinheit diene und damit nicht gemeinnützig sein könne. „Auch ein reiner Frauenverein kann die Allgemeinheit fördern, das gleiche gilt für einen reinen Männerverein“, schreibt die FDP-Fraktion. Die verfassungsrechtlich gesicherte Vereinigungsfreiheit verlange Toleranz gegenüber der Ausübung der vereinsrechtlichen Privatautonomie, die sich auch in der Wahl der Mitglieder niederschlagen könne.