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19.12.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1448/2019

Legal Tech in der Inkassoreform

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung wird weiterhin die im Kontext von „Legal-Tech“- Angeboten ergehenden gerichtlichen Entscheidungen sowie die Praxis der Verwaltungsbehörden bei den Zulassungen von „Legal-Tech“-Anbietern beobachten und insbesondere im Hinblick darauf bewerten, ob sich aus ihnen die Erforderlichkeit von Rechtsänderungen ergibt. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/15671) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15304). Die Abgeordneten hatten sich nach möglichen Auswirkungen eines als Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vorliegenden Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht erkundigt.

Wie es in der Antwort weiter heißt, hat das Justizministerium zur Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken ein Gutachten des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) eingeholt und Gespräche mit verschiedenen Beteiligten geführt und Schreiben erhalten. Diese werden in der Antwort aufgelistet. Nahezu sämtliche Teile des Referentenentwurfs beruhten im Ausgangspunkt auf Anregungen, die dem Ministerium durch das Gutachten des iff und die aufgeführten Schreiben und Gespräche übermittelt wurden. Die konkrete Zuordnung von einzelnen Anregungen zu den Regelungsvorschlägen sei nicht möglich.

In der Anfrage heißt es unter anderem, problematisch sei nach Auffassung der Fragesteller die Tatsache, dass viele Legal-Tech-Unternehmen als Inkassounternehmen zugelassen sind und daher von den Regelungen im Referentenentwurf unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, wodurch die Gefahr bestehe, dass diese im Rahmen ihrer Arbeit unnötigerweise belastet oder eingeschränkt werden.

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