Datei zu Extremismus-Bekämpfung
Berlin: (hib/STO) Der Anwendungsbereichs des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes soll nach dem Willen der AfD-Fraktion „auf jede Form des gewaltbereiten politischen Extremismus“ ausgedehnt werden, „also auch auf den Linksextremismus sowie auf den religiösen Extremismus, zum Beispiel dem islamistischen Extremismus“. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/16052) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Der Gesetzentwurf soll laut Fraktion zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden und damit „unmittelbar zur Verbesserung der Bekämpfung von gewaltbezogenem politischem und religiösem Extremismus und dessen Aufklärung“ beitragen. Für den Bereich des gewaltbezogenen Rechtsextremismus sei mit dem Rechtsextremismus-Datei-Gesetz die Grundlage für einen verbesserten Informationsaustausch in diesem Bereich geschaffen worden, schreibt die Fraktion in der Begründung. Der Gesetzgeber habe es jedoch bis dato versäumt, eine entsprechende Gesetzesgrundlage auch für den gewaltbezogenen Linksextremismus sowie den religiösen Extremismus zu schaffen. Dieses Versäumnis solle durch den Gesetzentwurf beseitigt „und damit ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung der inneren und äußeren Sicherheitslage in Deutschland geleistet“ werden.
Der Gesetzesentwurf hält den Angaben zufolge inhaltlich an den Regelungen des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes weitestgehend fest. „Entscheidende Neuregelung“ sei die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Errichtung einer gemeinsamen Datei und deren Nutzung durch die Polizei und die Nachrichtendienste zur Verbesserung der Bekämpfung des gewaltbereiten politischen beziehungsweise religiösen Extremismus.