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18.12.2019 Sport — Ausschuss — hib 1440/2019

Akzeptanz für „Athleten Deutschland“

Berlin: (hib/HAU) Die Akzeptanz des im Jahr 2017 gegründeten Vereins „Athleten Deutschland“ bei den Sportverbänden in Deutschland ist aktuell unterschiedlich ausgeprägt. Das machte Johannes Herber, Geschäftsführer von Athleten Deutschland, am Mittwoch vor dem Sportausschuss deutlich. Es gebe Verbände, die ihm sehr offen und von der Idee des Vereins angetan gegenübertreten würden, „weil sie wissen, dass eine starke Athletenstimme auch ihnen Mehrwert bringt“. Gleichzeitig gebe es Verbände, die den Kontakt ablehnten. Herber konstatierte eine gewisse Unsicherheit gegenüber dem neuen Akteur. Es fehle an Vertrauen, sagte der ehemalige Basketball-Nationalspieler. Durch seine gute Arbeit wolle der Verein aber zeigen, „dass es sich lohnt, mit uns zu arbeiten“.

Mit der Führung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) habe er gute Gespräche geführt, sagte Herber. Es habe sich dabei gezeigt, dass die Zielstellungen sich oft überschneiden würden, wenngleich die Wege dorthin manchmal unterschiedlich seien. Für den DOSB, so Herber weiter, sei aber die beim DOSB angesiedelte Athletenkommission erster Ansprechpartner. Der Verein „Athleten Deutschland“ bleibe bei gewissen Prozessen ausgeschlossen, obwohl sich der DOSB laut Herber eine starke Athletenvertretung wünsche, die er aber eher über den Verein bekommen könne.

Als Beispiel führte er die Aushandlung der Athletenvereinbarung für die Olympischen Sommerspiele in Tokio an, die der DOSB mit der Athletenkommission führe. Die Sportler, die dort säßen, Max Hartung und Jonathan Koch, seien aber aufgrund der eigenen Olympiavorbereitung oder beruflichen Verpflichtungen zeitlich und teils auch inhaltlich überfordert, sagte Herber. Genau aus solchen Gründen sei der Verein gegründet worden, betonte er und regte an, „Athleten Deutschland“ in die Aushandlung der Athletenvereinbarung einzubeziehen.

Unterhalb des DOSB - in den einzelnen Verbänden - kann sich Herber eine Schulung und Befähigung der Athletensprecher durch seinen Verein vorstellen, um sie über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. In den Nominierungsgremien etwa müssten bei den meisten Verbänden Athletenvertreter eingebunden seien. Das sei aber in der Praxis nicht immer gegeben, auch weil die Athletenvertreter darüber nicht Bescheid wüssten.

Mit Blick auf die vorgenommene Satzungsänderung des Vereins, um das Verbandsklagerecht zu erhalten, sagte Herber, es gehe jetzt darum, auf die Liste der qualifizierten Einrichtungen aufgenommen zu werden. Der Antrag darauf sei gestellt und werde bearbeitet. Für den Verein könne die Möglichkeit des Verbandsklagerechts ein weiteres Werkzeug sein, sagte der Geschäftsführer. Es gebe aber noch keinen konkreten Plan, dieses Werkzeug für einen bestimmten Fall zu nutzen.

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