Definition strukturschwacher Regionen
Berlin: (hib/FNO) Im gesamtdeutschen Fördersystem werden strukturschwache Regionen für jede Förderperiode nach einheitlichen Kriterien festgelegt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14794) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13994). Der Index der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werde aus vier Einzelindikatoren gebildet. Zu diesen zählen das regionale Einkommen, die regionale Arbeitsmarktentwicklung, die Erwerbsentwicklung und die Infrastrukturausstattung. Da diese Werte verrechnet werden, gebe es keine festen Werte, etwa eine bestimmte Erwerbslosenquote, ab der eine Region als strukturschwach gelte. Der GRW-Infrastrukturindex wird ab der kommenden Förderperiode neu ausgerichtet. Dann werden auch der Breitbandausbau, der Anteil an MINT-Berufen und hochrangige Verkehrsinfrastruktur berücksichtigt. Davon abweichend können einzelne Fördermaßnahmen auch andere Indikatoren nutzen.