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12.12.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1414/2019

Abwehr missbräuchlich genutzter Drohnen

Berlin: (hib/STO) Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch den terroristischen Missbrauch von sogenannten Drohnen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/15284) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14628). Danach hat das Bundeskriminalamt „Technik zur Detektion, Verifikation und Abwehr von Drohnen bewertet und die gewonnenen Erkenntnisse an die polizeilichen Bedarfsträger im Bund und bei den Ländern übermittelt“. Darüber hinaus bauen die für die Gefahrenabwehr in diesem Bereich zuständigen Polizeibehörden des Bundes „ihre Fähigkeiten zur Abwehr missbräuchlich genutzter Drohnen stetig aus“, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Im Zuge der regelmäßigen Evaluierung der Lastannahmen für die nukleare Sicherung kerntechnischer Anlagen würden unbemannte Luftfahrzeuge ebenfalls berücksichtigt.

Unabhängig von der Frage eines terroristischen Missbrauchs von Drohnen sind laut Vorlage mit zwei EU-Verordnungen vom März und Mai dieses Jahres „wichtige europäische Vorgaben für den Betrieb und das Inverkehrbringen unbemannter Luftfahrzeuge“ in Kraft getreten. „Die Bundesregierung hat die Arbeiten zu ihrer Implementierung in Deutschland aufgenommen“, heißt es in der Antwort weiter. Zudem fördere das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2017 mit rund neun Millionen Euro vier Forschungsprojekte, die sich mit der Abwehr von Drohnen bei verschiedenen Bedrohungslagen beschäftigen. Dabei geht es den Angaben zufolge unter anderem um die „Abwehr von unbemannten Flugobjekten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ und um ein „sensorgestütztes Überwachungs- und Alarmierungssystem zur Detektion und Verfolgung unbemannter Flugsysteme“.

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