FDP will Neuregelung der Adoption
Berlin: (hib/mwo) Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe sollen nach dem Willen der FDP bei der Adoption eines Kindes gleichstellt werden. Die Fraktion hat einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgelegt (19/15772). Daneben solle der Bundestag die Bundesregierung auffordern, das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Einzeladoption auch für einen Ehepartner zulässig wird.
Die gemeinsame Adoptionsmöglichkeit für Paare an das Kriterium des Bestehens einer Ehe anzuknüpfen, sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Antrag. Es sei im Sinne der betroffenen Kinder geboten, Paaren in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu ermöglichen, wie Ehegatten gemeinsam zu adoptieren. Dies betreffe über Stiefkindadoptionen hinaus auch die gemeinsame Adoption fremder Kinder. Ferner sei es auch Ehegatten zu ermöglichen, als Einzelperson zu adoptieren.
Der Antrag steht am 12. Dezember 2019 zusammen mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt (19/15618), auf der Tagesordnung des Bundestages. Beide Vorlagen sollen anschließend zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.