EU-Verordnungen zur „Interoperabilität“
Berlin: (hib/STO) Die Umsetzung zweier EU-Verordnungen „zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/15608) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15043). Danach wird die Umsetzung der Interoperabilitäts-Verordnungen „derzeit regelmäßig auch hochrangig erörtert, beispielsweise beim Rat der Justiz- und Innenminister“ und ist somit „eine der Prioritäten in diesem Politikfeld der Europäischen Union“. Die Umsetzung sei „insgesamt hochkomplex“. Verzögerungen seien insbesondere wegen bestehender Interdependenzen nicht auszuschließen, schreibt die Bundesregierung weiter. Ihr lägen indes keine Erkenntnisse über derzeit auftretende Verzögerungen vor.