„Recht auf Vergessenwerden“ thematisiert
Berlin: (hib/STO) Das „Recht auf Vergessenwerden“ thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15400). Wie die Fraktion darin ausführt, wurde im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. Mai 2014 (C-131/12 - Google Spain) „datenschutzrechtlich Betroffenen das Recht eingeräumt, etwa von Betreibern einer Suchmaschine zu verlangen, dass bei der Suche nach ihrem Namen bestimmte Websites als Suchergebnisse nicht auftauchen und von Dritten somit vielfach schwerer auffindbar sind“. Mit Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung sei dieses Recht auf Löschung beziehungsweise „Recht auf Vergessenwerden“ im Unionsrecht gesetzlich verankert worden. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Auslistungsanträge und sonstige in Verbindung mit dem Recht auf Vergessenwerden stehenden Anträge es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Google-Spain-Urteil jährlich gibt, „bei denen es zu einem behördlichen Tätigwerden oder gerichtlichen Verfahren in Deutschland gekommen ist“.