Verdeckte Überwachungsmaßnahmen
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/15570) liegt der „Bericht über die Anwendung verdeckter Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr“ vor. Mit diesem Bericht kommt das Bundeskriminalamt (BKA) seiner mit Inkrafttreten des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) zum 25. Mai 2018 eingeführten Berichtspflicht gemäß Paragraf 88 des Gesetzes erstmalig nach. Darin werden bereits beendete Maßnahmen des BKA aus dem Zeitraum vom Inkrafttreten des BKAG bis zum 30. April 2019 aufgelistet. Dazu zählen unter anderem eine längerfristige Observation sowie Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und Identifizierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten zur Verhinderung eines terroristischen Anschlags.