Bahn-Beraterverträge mit Ex-Vorständen
Berlin: (hib/HAU) Seit dem 22. Februar 2017 wurden von der Deutschen Bahn AG (DB AG) 16 Beraterverträge mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern der DB AG oder Vorstandsmitgliedern beziehungsweise Geschäftsführern ihrer Tochtergesellschaften abgeschlossen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/15319) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13965) hervor. Die Regierung beruft sich dabei auf Angaben der DB AG. Danach sind seit dem 22. Februar 2017 keine Beraterverträge mit ehemaligen Bundesministern, Staatssekretären, Bundestagsabgeordneten oder Landtagsabgeordneten abgeschlossen worden. Es gebe zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass derartige Verträge mit ehemaligen Mitgliedern der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer der DB AG oder ihrer Tochtergesellschaften bestehen, heißt es in der Antwort.