Deutsch-französische Zusammenarbeit
Berlin: (hib/AHE) Dem Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit stehen keine zusätzliche Ausstattung, keine eigenen Haushaltsmittel und kein zusätzliches Personal zur Verfügung. Wie aus der Antwort (19/15527) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14546) hervorgeht, ist eine aus Paris an das Auswärtige Amt entsandte französische Austauschbeamtin des höheren Dienstes auch dem Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Ausübung seiner Funktion zugeteilt. Die Bundesregierung verweist unter anderem auf eine frühere Antwort (19/2270) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.