Schutz vor unlauteren Handelspraktiken
Berlin: (hib/EIS) Es besteht sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene innerhalb der Agrar- und Ernährungspolitik das Einvernehmen, die Position der Landwirtschaft innerhalb der Wertschöpfungskette gegenüber den Bereichen Verarbeitung, Vermarktung, Logistik und Lebensmitteleinzelhandel stärken zu müssen. Auf Grundlage des Berichts des Beratergremiums „Agricultural Markets Task Force“ habe der Rat der EU-Agrarminister im Dezember 2016 Schlussfolgerungen zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette und zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken angenommen, berichtet die Bundesregierung in einer Antwort (19/15354) auf eine Kleine Anfrage (19/14822) der Fraktion Die Linke. Die EU-Kommission habe aus diesem Grund am 12. April 2018 einen vom EU-Ministerrat am 9. April 2019 gebilligten Vorschlag für eine Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette vorgelegt. Die Richtlinie soll dem Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung, insbesondere Landwirten, in der Lebensmittelversorgungskette gegenüber unlauteren Handelspraktiken von größeren Unternehmen des Lebensmittelhandels und der Lebensmittelverarbeitung dienen.