Regierung rechtfertigt Minensprengung
Berlin: (hib/AW) In den deutschen Meeresschutzgebieten innerhalb des Küstenmeeres und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) liegen nach derzeitigen Erkenntnissen der Bundesregierung 123 Munitionsaltlasten und Kampfmittel wie Minen, Torpedos und Wasserbomben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15325) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13878) mit. Seit 2008 seien 637 Munitionsaltlasten und Kampfmittel im Küstenmeer und der AWZ gesprengt oder geräumt worden. Gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes seien die Behörden des Bundes und der Länder verpflichtet, die Naturschutzbehörden über die Sprengung von Munitionsaltlasten und Kampfmittel zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Fall der Sprengung von britischen Grundminen im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt Ende August dieses Jahres hätten Grundsätze der allgemeinen und präventiven Gefahrenabwehr mit Natur- und Umweltschutzbelange in einem rechtlichen Konkurrenzverhältnis gestanden und hätten einzelfallbezogenen gegeneinander abgewogen werden müssen. Durch die Anwesenheit des Nato-Minenabwehrverbandes in dem Seegebiet habe durch die gezielte Sprengung die Möglichkeit zur sofortigen Abwehr von Gefahr für Leib und Leben bestanden. Von den britischen Grundminen vom Typ MK1-7 gehe aufgrund des Alterungsprozesses ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für die Seeschifffahrt aus.