Keine Pflicht zur Gesprächserfassung
Berlin: (hib/HLE) Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/13803) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13281), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie erkundigt hatte. Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur „administrativen Überkontrolle“ erreicht.